Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.09.2013 - 12 U 96/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Fliesenarbeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bloße Vermutungen zur Erschütterung des Anscheinsbeweises i.R.d. Geltung von allgemeinen Beweisregeln (hier: Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Fliesenlegerarbeiten); Verzögerung des Auftretens von Mängeln nach Baumaßnahmen (hier: nach zwei Jahren und sechs ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Erschütterung des Anscheinsbeweises für die nicht fachgerechte Ausführung von Werkleistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fliesen lösen sich nach 2,5 Jahren: Leistung des Fliesenlegers mangelhaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis für nicht fachgerechte Werkleistung und Verursachung eines Schadens möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis für nicht fachgerechte Werkleistung und Verursachung eines Schadens möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fliesen lösen sich nach 2,5 Jahren: Leistung des Fliesenlegers mangelhaft? (IBR 2014, 341)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.07.2012 - 10 O 460/11
- LG Darmstadt, 10.07.2013 - 10 O 460/11
- OLG Frankfurt, 25.09.2013 - 12 U 96/12
Papierfundstellen
- BauR 2014, 281
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2013 - 12 U 96/12
Bei der Prüfung, ob eine den Anscheinsbeweis rechtfertigende Situation vorlag, ist schließlich zu berücksichtigen, ob konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für andere Situationen ersichtlich sind (BGH, VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072, juris Rn. 13;… III ZR 183//52, BGHZ 11, 227, juris Rn. 14). - BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52
Krankheitsbild. Anscheinsbeweis
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2013 - 12 U 96/12
Bei der Prüfung, ob eine den Anscheinsbeweis rechtfertigende Situation vorlag, ist schließlich zu berücksichtigen, ob konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für andere Situationen ersichtlich sind (…BGH, VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072, juris Rn. 13; III ZR 183//52, BGHZ 11, 227, juris Rn. 14).